Grundrechte

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    Unterlassen der Vorlage an den EuGH kann gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter verstoßen

    Jetzt hat eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt, weil das in der Sache entscheidende Fachgericht es unterlassen hatte, eine Zweifelsfrage bei der Auslegung und Anwendung des Unionsrechts dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Das Bundesverfassungsgericht sieht im konkreten Verfahren nicht nur einen einfachen Verstoß gegen die Vorlagepflicht, sondern eine unvertretbare Überschreitung des dem Fachgericht zukommenden Beurteilungsrahmens. In diesem Fall hat die Verfassungsbeschwerde Erfolg. (Vgl. Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung Nr. 3/2018 vom 11. Januar 2018, 2 BvR 424/17). Nach Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sind bei Zweifeln über die Anwendung und Auslegung von Unionsrecht die nationalen Gerichte verpflichtet, die Zweifelsfragen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Damit soll eine einheitliche…

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    Unterlassen der Richtervorlage vor das Bundesverfassungsgericht verstößt gegen gesetzlichen Richter

    Unterlässt es ein Gericht entgegen Artikel 100 Grundgesetz, dem Bundesverfassungsgericht einen Fall vorzulegen, obwohl es das anzuwendende Gesetz für verfassungswidrig hält, verletzt dies den Anspruch auf den Gesetzlichen Richter aus Artikel 101 Grundgesetz. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am 16. Januar 2015 in einem Fall entschieden, in dem der Bundesgerichtshof eine aus seiner Sicht verfassungswidrige Norm im Wege der einschränkenden Auslegung nicht angewendet hat. Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fall entschieden, in dem es um die Höhe einer Entschädigung für den Entzug eines Grundstücks ging. Eine Gemeinde hatte einem Grundstückseigentümer nicht die beantragte Baugenehmigung erteilt, weil sie die Baulücke zu einer Grünfläche weiterentwickeln wollte. Als die Gemeinde das Grundstück vom Eigentümer…