Zivilrecht

Einkaufen im Internet: Widerruf aus fast jedem Grund möglich

Bei Fernabsatzgeschäften (hier: Bestellung von Matrazen über das Internet) darf der Verbraucher vom Widerrufsrecht grundsätzlich aus jedem beliebigen Grund Gebrauch machen. Eingeschränkt wird das Widerrufsrecht im Fernabsatzgeschäft lediglich in Fällen des Rechtsmissbrauchs.

Der Bundesgerichtshof hatte in einem Fall zu entscheiden, in dem ein Verbraucher den Kauf von Matrazen über das Internet widerrief und die Ware an den Verkäufer zurück sandte (BGH, Urteil vom 16. März 2016 – VIII ZR 146/15, Pressemitteilung 057/2016). Der Verkäufer hat sich gegen den Widerruf des Käufers gewandt, weil dieser den Kaufvertrag nicht aus Gründen widerrufen habe, die sich aus der Prüfung der gelieferten Ware ergeben, wofür das Widerrufsrecht gegeben sei. Vielmehr habe der Käufer damit – aus Sicht des Verkäufers ungerechtfertigt – eine Tiefpreisgarantie des Verkäufers durchsetzen wollen.

Das Revisionsgericht hat die Klage des Verkäufers gegen den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises abgewiesen, da der Widerruf form- und fristgerecht erklärt worden war. Das Widerrufsrecht im Fernabsatzrecht diene dazu, sich leicht und effektiv vom Vertrag zu lösen. Einer Begründung bedarf es nicht, so spiele es auch keine Rolle, warum das Widerrufsrecht ausgeübt werde. Diese Grundsätze werden nur in Ausnahmefällen durchbrochen, in denen sich eine besondere Schutzbedürftigkeit des Verkäufers beispielsweise daraus ergibt, dass der Käufer den Verkäufer schädigen will oder schikaniert.