Zivilrecht

Bank muss bei Markenverletzung Kundendaten verraten

Bezahlt ein Käufer eine Ware mittels Überweisung auf ein Bankkonto des Verkäufers, der eine Produktfälschung unter einer geschützten Marke verkauft, kann die Bank des Verkäufers verpflichtet sein, dem Käufer, der sonst die Identität des Verkäufers (hier ein Verkäufer auf eBay) nicht kennt, Auskunft über den Kontoinhaber zu geben. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21. Oktober 2015 entschieden.